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   SG Hannover, 23.05.2017 - S 49 AS 1892/12   

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SG Hannover, 23.05.2017 - S 49 AS 1892/12 (https://dejure.org/2017,95245)
SG Hannover, Entscheidung vom 23.05.2017 - S 49 AS 1892/12 (https://dejure.org/2017,95245)
SG Hannover, Entscheidung vom 23. Mai 2017 - S 49 AS 1892/12 (https://dejure.org/2017,95245)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2016 - L 13 AS 17/13

    Aufhebung und Rückforderung vorläufig bewilligter Leistungen zur Sicherung des

    Auszug aus SG Hannover, 23.05.2017 - S 49 AS 1892/12
    Insbesondere könne nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 21. Juni 2016, Az.: L 13 AS 17/13) eine vollständige Aufhebungsentscheidung in eine endgültige Leistungsablehnung umgedeutet werden.

    In solchen Fällen bestehen keine rechtlichen Bedenken gegen eine Umdeutung der Aufhebungsentscheidung nach § 48 SGB X in eine endgültige Leistungsablehnung nach § 43 SGB X (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21. Juni 2016, Az: L 13 AS 17/13, Rn. 20 ff., zitiert nach juris).

  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 31/14 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Auszug aus SG Hannover, 23.05.2017 - S 49 AS 1892/12
    Bei Wegfall der Voraussetzungen für eine vorläufige Leistungsbewilligung hat der Kläger jedoch grundsätzlich einen Anspruch auf eine endgültige Leistungsfestsetzung (BSG, Urteil vom 29. April 2015, Az: B 14 AS 31/14, Rn. 22 ff., zitiert nach juris).

    Maßgebend für die vorliegend zu treffende Entscheidung ist vielmehr, ob auch für jeden Außenstehenden kein Zweifel über die nunmehr endgültige Bindungswirkung der abschließenden Entscheidung bestehen kann; andernfalls wäre dem Schutzzweck der endgültigen Bewilligung im Hinblick auf ihre Funktion für den Vertrauensschutz insbesondere nach den §§ 45 und 48 SGB X nicht genügt (BSG, Urteil vom 29. April 2015, Az: B 14 AS 31/14, Rn. 26, zitiert nach juris).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus SG Hannover, 23.05.2017 - S 49 AS 1892/12
    Dabei sind das gesamte Vorbringen sowie alle bekannten Umstände in die Auslegung miteinzubeziehen (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 7. November 2006, Az: B 7b AS 8/06 R, Rn. 11 m.w.N., zitiert nach juris; Meyer-Ladewig/ Keller/ Leitherer - Keller, SGG, § 123, Rn. 3 m.w.N., 12. Auflage, Stand: 2017).

    Diese Grundsätze gelten sowohl für die Ausgestaltung des Klageantrags als auch für die Auslegung, welche Personen im Hinblick auf die rechtlichen Besonderheiten einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II überhaupt Klage erhoben haben, es sei denn die betroffenen Personen widersprechen einer solchen Auslegung oder einzelne Mitglieder sind von Leistungen nach dem SGB II offensichtlich ausgeschlossen (BSG, Urteil vom 7. November 2006, Az: B 7b AS 8/06 R, Rn. 11 ff., zitiert nach juris).

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 54/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessfähigkeit - getrennt lebende Eltern mit

    Auszug aus SG Hannover, 23.05.2017 - S 49 AS 1892/12
    Insbesondere ist die Klägerin zu 2) zum Zeitpunkt der Entscheidung der Kammer ordnungsgemäß vertreten, weil eine Zustimmungserklärung ihrer Mutter am 20. Februar 2017 bei Gericht eingegangen ist (zu den Voraussetzungen einer wirksamen Vertretung von Minderjährigen vgl. BSG, Urteil vom 2. Juli 2009, Az.: B 14 AS 54/08 R, Rn. 21 ff., zitiert nach juris).
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung von Verwaltungsakten -

    Auszug aus SG Hannover, 23.05.2017 - S 49 AS 1892/12
    Ausreichend ist danach, wenn aus dem gesamten Inhalt eines Bescheids einschließlich der von der Behörde gegebenen Begründung hinreichende Klarheit über die Regelung gewonnen werden kann, auch wenn dazu auf früher zwischen den Beteiligten ergangene Verwaltungsakte oder auf allgemein zugängliche Unterlagen zurückgegriffen werden muss (vgl. nur BSG, Urteil vom 29. November 2012, Az.: B 14 AS 6/12 R, Rn. 26, zitiert nach juris).
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